Dieses Thema war die Initialzündung für unseren Verein. Der Flächenverbrauch in den letzten Jahrzehnten und die Planung für die nächsten Jahre sind unserer Ansicht nach unverantwortlich hoch. Es ist höchste Zeit, sich über Konkurrenzsituationen bei Flächennutzungsänderungen intensiv Gedanken zu machen und daraus Entscheidungskriterien für die Zukunft abzuleiten.

Flächenverbrauch rund um Giengen in nur 2 Generationen (60 Jahren):
Wollen wir wirklich so weitermachen???

19.04.23: Herr Prof. Dr. Nobel referierte zum Thema Flächenverbrauch, Nachhaltigkeit, Bodenschutz – weniger Flächenverbrauch nur durch mehr Bodenschutz im gut besetzten Rößle-Saal in Hohenmemmingen.

Prof. Dr. Nobel ging zunächst auf das Dilemma des anhaltend hohen Flächenverbrauchs ein: In den letzten 50 Jahren wurden mehr Flächen zugebaut als in den 2.000 Jahren zuvor – und das mit anhaltender Tendenz. Während von 2000 – 2021 die landwirtschaftliche Nutzfläche in Baden-Württemberg mit 69.000 ha um 4,1% zurückging, wurde sie im Landkreis Heidenheim mit 1.400 ha Abnahme sogar um 5,0 % reduziert. Dagegen nahm von 2011 – 2021 die Verkehrsfläche um 30 ha (+0,9%), die Wohnfläche um 170 ha (+ 7,7%) und insbesondere die Industrie- und Gewerbefläche um 569 ha (+ 89,0%) zu.
Herr Nobel bemängelte, dass der (Acker-)Boden in unserer Gesellschaft selbst im Umweltschutz nur einen geringen Stellenwert hat. Obwohl der Boden die Grundlage unserer Ernährung ist, gibt es nicht einmal eine eigene Schutzkategorie für Böden. Unsere Böden sind im Laufe von 10.000 Jahren entstanden und können durch den Menschen nicht wiederhergestellt werden. Einmal zugebaute Flächen sind für die Lebensmit-telerzeugung unwiderbringlich verloren.
Daher steht der ungehemmte Flächenverbrauch im krassen Gegensatz zu einer nachhaltigen Entwicklung. Nachhaltigkeit wird im Brundtland-Bericht von 1987 definiert, als „ein dauerhafter Gleichgewichtszustand, der den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden.“ Wir sind es unseren Kindern schuldig, hier einzugreifen!
In der Regionalplanung sind landwirtschaftliche Böden lediglich als Vorbehaltsgebiete definiert. Diese können durch Zielabweichungsverfahren, die in der Regel von Städten und Gemeinden initiiert werden, relativ leicht für andere Nutzungen freigegeben werden. Es ist die Kommunalpolitik, die hier regulierend eingreifen kann: Kommunen und Gemeinderäte müssen nicht auf bessere Gesetze warten. Sondern sie können im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit entscheiden, besten Ackerböden einen hohen Stellenwert einzuräumen und auf die Umwidmung zu verzichten!
Hier finden Sie den Vortrag sowie einen Textteil dazu.

28.09.23: Beschluss des Gemeinderats, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum 5 Hektar-Solarpark direkt neben dem 40 Hektar-GIP A7 aufzustellen. Mit dieser Präsentation wurde das Vorhaben vorgestellt.
Der Beschluss lautet: „Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Greut“, Planbereich 47-03. Für das Satzungsgebiet soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan i. S. v. § 30 i. V. m. § 12 BauGB aufgestellt werden. Das Plangebiet wird nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als „Sonstiges Sondergebiet“ ausgewiesen.“