Donnerstag, 27.06.24: Unsere Stellungnahme zu den geplanten Vorranggebieten
Bis 30.06.24 können Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme zu den geplanten Vorranggebieten für Windkraftanlagen abgeben. Unsere Stellungnahme haben wir am 27.06.24 dem Regionalverband übermittelt.
Donnerstag, 20.06.24: Zweiter Brief an den Gemeindrat + Gemeinderatssitzung
Am Mittwoch, den 19.06., haben wir Informationen zum Genehmigungsverfahren erhalten, die wir für sehr wichtig hielten. Daher haben noch am Tag der Gemeinderatssitzung, am Donnerstag, den 20.06., den Gemeinderat in einem zweiten Brief darüber informiert (Wichtig sind insbesondere die darin formulierten Informationen zur Gesetzeslage bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen).
In der Sitzung des Gemeinderats gab es zu diesem TOP eine anregende Diskussion. Bei der anschließenden Abstimmung enthielten sich 4 Stadträte, 9 Stadträte stimmten für die Abgabe einer positiven Stellungnahme und 10 Stadträte stimmten dagegen. Unser OB Herr Henle stimmte dafür. Somit fand sich keine Mehrheit für eine positive Stellungnahme und der Antrag der Stadtverwaltung war damit abgelehnt. Zustimmung, Enthaltung und Ablehung ging über alle Fraktionen hinweg.
Leider ist dieses Thema damit noch lange nicht vom Tisch: Sämtliche Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinden werden bearbeitet und ausgewertet. Das Ergebnis wird der Regionalversammlung voraussichtlich im Dezember 2024 vorgelegt. Diese entscheidet dann, welche geplanten Vorranggebiete in der Suchraumkulisse bleiben und welche herausgenommen werden. 2025 kommt es dann zu einem zweiten Anhörungsverfahren, an dessen Ende die Regionalversammlung endgültig über die Vorranggebiete entscheidet.
Montag, 17.06.24: Ungenügende Informationen für den Gemeinderat von Seiten der Stadtverwaltung
Wir informieren den Gemeinderat per Mail darüber, dass ihm von Seiten der Stadtverwaltung wichtige und für eine Entscheidung relevante Informationen vorenthalten werden. Dazu muss man wissen, dass die Stadträtinnen und Stadträte i.d.R. aufgrund der Informationen, die sie durch die Stadtverwaltung erhalten, ihre Entscheidungen treffen. Um seine gesetzlich zugewiesene Aufgabe zu erfüllen, ist der Gemeinderat darauf angewiesen, dass ihn die Stadtverwaltung möglichst objektiv und umfassend zum jeweiligen Sachverhalt informiert.
Hintergrund ist folgender: Bei der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 20.06., findet man unter TOP Ö5 einen Beschlussantrag zu Windrädern. Die Stadtverwaltung möchte vom Gemeinderat beauftragt werden, eine positive Stellungnahme zu den geplanten Vorranggebieten zur Windenergienutzung gegenüber dem Regionalverband abzugeben. Dies ist eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Allerdings wird der Bericht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP), der seit 02.04.24 (!) öffentlich auf der Internetseite des Regionalverbands vorliegt, in der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat mit keiner Silbe erwähnt. In dieser SUP wird das Vorranggebiet am Kirnberg im Gegensatz zur Sitzungsvorlage als „konfliktbehaftet“ bzw. „sehr konfliktbehaftet“ eingestuft.
Hier können Sie sich unseren Brief an die Gemeinderäte herunterladen. Vergleichen Sie diesen mit der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat und entdecken Sie die Unterschiede!
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Regionalverbands www.ostwuerttemberg.org/regionalplanung/teilfortschreibungen/erneuerbare-energien-2025/teilfortschreibung-windenergie-2025/.
Infos zur Strategischen Umweltprüfung (SUP): In ihr findet man eine Bewertung für alle untersuchten Standorte. Es wurden Auswirkungen auf acht Schutzgüter (Menschen, Kulturgüter, Landschaft, Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Fläche) untersucht. Ab Seite 127 der Anlage (= Seite 250 der PDF-Datei) findet man die Giengener Vorranggebiete (Nr. 68), die die Stadt Giengen aufnehmen ließ. Die Erklärung der Symbole findet man auf S. 65 des Textteils (= Seite 69 der PDF-Datei).
Bei den vier geplanten Windrädern im Wald stellt die Prüfung bei vier von acht Schutzgütern (Mensch und menschliche Gesundheit, Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt, Wasser und Fläche) „besonders erhebliche negative Umweltauswirkungen auf das Schutzgut“ fest und kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein sehr konfliktbehaftetes Gebiet handelt (Seite 73 der PDF-Datei). Beim einzelnen Windrad hinter dem Hohenmemminger Schützenhaus konstatiert die Prüfung konfliktbehaftetes Gebiet. Dagegen werden eine ganze Reihe von anderen Gebieten als „geeignete Gebiete“ festgestellt.
April 2024: Die Planunterlagen zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalplans Ostwürttemberg sind nun veröffentlicht. Sie bestehen aus einem Textteil mit den Plansätzen und Begründungen, dem Lageplan der Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen sowie der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Zu finden sind sie unter www.ostwuerttemberg.org/regionalplanung/teilfortschreibungen/erneuerbare-energien-2025/teilfortschreibung-windenergie-2025/.
Vom 6. Mai bis 30. Juni hat die Öffentlichkeit unter https://beteiligung-regionalplan.de/ostwuerttemberg-wind/ die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.
Februar 2024: Wir „Bürger für Giengen“ haben uns kurzfristig in dieses Thema eingearbeitet. Wir fordern den Gemeinderat in unserem Schreiben vom 19.02.24 auf, diesen Tagesordnungspunkt entweder abzulehnen oder zu vertagen!
In unserem Schreiben haben wir den Sachverhalt detaillierter geschildert und weitere Kritikpunkte aufgeführt. Weitere Unterlagen finden Sie im Downloadbereich Kirnberg. Auch aufgrund unseres Schreibens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.02.24 intensiv beraten und wurde dafür u.a. in der Presse gelobt. Leider hat sich der Gemeinderat mit leichter Mehrheit für die Aufnahme des Kirnbers/Hohen Stich als Vorranggebiet für Windkraft entschieden.
Eine Bewertung: Windräder am Kirnberg greifen massiv in das für uns BürgerInnen sehr wichtige Naherholungsgebiet Kirnberg ein. Aber statt die Bürger zu informieren und mit ins Boot zu holen, informiert die Stadtverwaltung den UPT-Ausschuss des Gemeinderats in nicht öffentlicher Sitzung. Nicht-öffentlich heißt, dass die Gemeinderäte nicht darüber berichten dürfen. Dann werden sofort in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats die ersten Beschlüsse dazu gefasst. Formal alles korrekt. Aber echte Bürgernähe sieht anders aus! Zumindest bei einem Projekt dieser Tragweite muss dieses in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden können.Der Beschluss des Gemeinderats ist erst der Anfang. Weitere werden folgen. Mit unserem Schreiben vom 20.02.24 haben wir es zumindest geschafft, dieses Thema in die Öffentlichkeit zu bringen. Dieses Projekt in den zuständigen Gremien mit möglichst wenig Öffentlichkeit weiter zu verfolgen und uns BürgerInnen am Ende vor vollendete Tatsachen zu stellen, ist damit (hoffentlich) nicht mehr möglich.
Einführung ins Thema: Die Regionalverbände in Baden-Württemberg sind nach §20 KlimaG BW verpflichtet, für Windkraftanlagen 1,8 % ihrer jeweiligen Regionsfläche als verbindliche regionale Teilflächenziele für die Träger der Regionalplanung festzulegen. Im Regionalplan Ostwürttemberg, der aus den Landkreisen Heidenheim und Ostalb besteht, sind bereits 1,5 % der Regionsfläche als Vorranggebiet festgesetzt (siehe Sitzungsvorlage für die Verbandsversammlung vom 15.12.23).
In einem 1. Schritt wurden vom Regionalverband Vorranggebiete auf Basis der Windhöffigkeit ermittelt, die auf den Werten des vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Windatlas (2019) mit den ermittelten Windleistungsdichten in 160 m über Grund basieren. Diese wurden in einer Karte dargestellt (Anlage 2). Auf der Gemarkung Giengen wurde dazu keine Fläche ausgewiesen, weil hier die Windhöffigkeit zu gering ist.
Daraufhin hat die Stadtverwaltung Giengen die Waldflächen am Kirnberg (genannt „Hoher Stich“) als Wunschflächen für Windkraftanlagen aufnehmen lassen (Anlage 3). Im Kriterienkatalog des Regionalverbands (Anlage 1), in dem die für die Nutzung der Windenergie relevanten Kriterien gelistet werden, sind diese Flächen nun mit „Eignung niedrige Priorität“ angegeben (statt mittlere oder höchste Priorität) – im Klartext: weniger gut geeignet.
Zur Bewertung muss man folgendes wissen: Die Stadt hatte mit dem 40 ha großen GIP A7 eine super Chance gehabt, Unternehmen anzusiedeln, die Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt generieren. Offensichtlich wurde aber mehr Wert auf den schnellen Verkauf der Flächen und damit auf den schnell verdienten Euro gelegt statt auf eine langfristig positive Perspektive. Also wird nun krampfhaft nach weiteren Einnahmemöglichkeiten gesucht und eine davon ist der Bau von Windrädern auf Giengener Gemarkung, für die die dazu notwendige Fläche für 120.000 – 200.000 € je Windrad verpachtet werden kann (siehe dazu Seite 10 der Sitzungsvorlage zu diesem TOP). Dazu müssen diese Windräder aber auch auf städtischen Flächen stehen und das ist am Kirnberg der Fall.
Dass der Kirnberg zu den sensiblen Landschaftsräumen gehört, die auch für die Erholung der Bevölkerung wichtig sind und die gemäß Regionalverband geschont werden sollen, spielt dabei keine Rolle. Es wird ignoriert, dass das gesamte Gebiet nördlich von Giengen/rund um den Kirnberg für uns BürgerInnen ein äußerst beliebtes und wichtiges Naherholungsgebiet ist. Dem Streben nach Einnahmen werden alle anderen Interessen untergeordnet.
Vor diesem Hintergrund soll der Gemeinderat nun beschließen, dass die Abstandsfläche zu Gehöften/Bebauung von 1.000m auf 750m verkürzt wird und dass die Stadt Giengen grundsätzlich Grundstücksflächen für Windkraftanlagen am Kirnberg zur Verfügung stellt – und zwar bevor die Bevölkerung darüber überhaupt informiert wird.